Das Hüftimplantat

Ein künstliches Hüftgelenk besteht aus einem Schaft mit einem Kopf und einer Pfanne.

Der Schaft besteht aus einem körperverträglichen Metall, meist handelt es sich hierbei um eine Titan- oder Kobalt-Chrom-Legierung, der künstliche Hüftkopf wird entweder aus einer Hochleistungskeramik oder aus Metall gefertigt. Die Pfanne besteht wiederum aus zwei Teilen: einer Metallschale aus Titan und einem Inlay aus Metall, Keramik oder Kunststoff. Befestigt werden Pfanne und Schaft im Knochen entweder mit einem schnell härtenden, körperverträglichen Kunststoff, einem «Knochenzement», oder sie werden in den Knochen eingepresst, also zementfrei verankert, wobei der Knochen an das Implantat heranwächst. 
 
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Das Knieimplantat

Ein künstliches Kniegelenk besteht aus einem Oberschenkel- (Femurkondyle) und einem Unterschenkelteil (Tibiaplateau) aus einer körperverträglichen Metall-Legierung. Hierbei handelt es sich meist um eine Kobalt-Chrom-Legierung; das Tibiaplateau kann in manchen Fällen auch aus einer Titanlegierung bestehen. Auf dem Tibiaplateau wird eine Kunststoffplatte befestigt, um die Reibung zwischen Ober- und Unterschenkel möglichst gering zu halten. In manchen Fällen wird die Rückseite der Kniescheibe durch eine Kunststoffscheibe ersetzt, die dann auf dem Metallschild des Femurersatzes bei Bewegung des Kniegelenkes gleitet. Befestigt werden die Implantatkomponenten im Knochen entweder mit einem schnell härtenden, körperverträglichen Kunststoff, einem so genannten «Knochenzement», oder sie werden in den Knochen eingepresst, also zementfrei verankert, und der Knochen muss an das Implantat heranwachsen.
 
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